FG Köln - Urteil vom 12.09.2018
2 K 814/18
Fundstellen:
AO-StB 2019, 280
BB 2019, 854

FG Köln - Urteil vom 12.09.2018 (2 K 814/18) - DRsp Nr. 2019/5093

FG Köln, Urteil vom 12.09.2018 - Aktenzeichen 2 K 814/18

DRsp Nr. 2019/5093

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung des Beklagten bzw. des Betriebsprüfungsfinanzamts, an einer koordinierten grenzüberschreitenden steuerlichen Außenprüfung mitzuwirken und hierbei mit der österreichischen Steuerverwaltung die Klägerin betreffende Informationen auszutauschen.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft der sog. A-Unternehmensgruppe, deren Geschäftsgegenstand der ... sind. Gesellschafter der Klägerin ist Frau A2; Geschäftsführer ist Herr A1 sen.