FG Köln - Urteil vom 17.01.2024
2 K 870/21

FG Köln - Urteil vom 17.01.2024 (2 K 870/21) - DRsp Nr. 2024/9557

FG Köln, Urteil vom 17.01.2024 - Aktenzeichen 2 K 870/21

DRsp Nr. 2024/9557

Tenor

Der Bescheid über Versicherungsteuer vom 12. August 2019 für den Monat Dezember 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. März 2021 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf ... EUR festgesetzt.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob eine Unfall-Krankenhaustagegeldversicherung als Zusatzabsicherung unter die Regelung über die Steuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 5 VersStG fällt.