FG Köln - Urteil vom 18.01.2017
2 K 3758/14
Fundstellen:
VersR 2017, 1549

FG Köln - Urteil vom 18.01.2017 (2 K 3758/14) - DRsp Nr. 2017/6463

FG Köln, Urteil vom 18.01.2017 - Aktenzeichen 2 K 3758/14

DRsp Nr. 2017/6463

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf ... € festgesetzt.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die von der Klägerin vereinnahmten Umlagen zur Finanzierung der an ihre Mitglieder gezahlten Unterstützungsleistungen im Falle nicht kostendeckender Vercharterung der Schiffe der Mitglieder der Versicherungsteuer unterliegen.

1. 2. 1. 2.