FG Köln - Urteil vom 21.02.2024
2 K 1552/19

FG Köln - Urteil vom 21.02.2024 (2 K 1552/19) - DRsp Nr. 2024/9558

FG Köln, Urteil vom 21.02.2024 - Aktenzeichen 2 K 1552/19

DRsp Nr. 2024/9558

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf ... EUR festgesetzt.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Versicherungsteuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 5 VersStG einer Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem "Multi-Risk-Tarif" zusammengefasst sind.