Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens zu einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Klägerin führt.
Mit Kaufvertrag vom 29. Mai 2012 hat die Klägerin (A GmbH [vormals: B GmbH]; im Folgenden auch als "A GmbH" bezeichnet) sämtliche Anteile an der A Verwaltungs GmbH von Herrn A zu einem Kaufpreis in Höhe von € ... erworben. Die A Verwaltungs-GmbH war zu dem Zeitpunkt alleinige Gesellschafterin der A F... GmbH ("AF GmbH") sowie der A Service GmbH ("AS GmbH"). Die A Verwaltungs-GmbH ist mit Verschmelzungsvertrag vom ...2012 auf die A GmbH verschmolzen worden. Steuerlicher Übertragungszeitpunkt war der 31. Dezember 2011.
Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm die A GmbH folgende Fremdmittel auf:
- ... Mio. € Bankdarlehen (insgesamt, Konsortialkreditvertrag vom 28. Juni 2012 sowie Darlehensbelassungs- und Rangrücktrittsvereinbarung vom 29. Juni 2012)
- ... Mio. € Verkäuferdarlehen (geregelt unter § 10 im Kaufvertrag zwischen Herrn A und der B GmbH vom 29. Mai 2012)
- ... Mio. € Gesellschafterdarlehen
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