FG München - Urteil vom 03.06.2019
15 K 2481/17

FG München - Urteil vom 03.06.2019 (15 K 2481/17) - DRsp Nr. 2019/14542

FG München, Urteil vom 03.06.2019 - Aktenzeichen 15 K 2481/17

DRsp Nr. 2019/14542

Stichwort: Anerkennung von Verlusten der Anlaufzeit von in der Regel fünf Jahren; Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die vom Kläger in den Streitjahren erklärten Verluste aus Gewerbebetrieb steuerlich anzuerkennen sind.

Der Kläger gründete eigenen Angaben zufolge am 1. August 2009 das aus ihm und der angestellten Managerin S bestehende, in die Elemente Informationen, Forum und Beratungen gegliederte Unternehmen F, das als Online Portal im Bereich Finanzen mit der geplanten Möglichkeit der mobilen Nutzung über eine Applikation am Smartphone geführt werden sollte. Ausweislich des vorgelegten Businessplans betreffend die F, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, würde die F einen Umsatz im ersten Jahr des Markteintritts i.H.v. 611.692 € (425.068 € Nutzergebühren + 186.624 € Beratervermittlung) erzielen. Die jährliche Nutzergebühr pro Kunde sollte 4,99 € betragen.