Die Klägerin ist eine 1988 gegründete Kommanditgesellschaft (KG). Der Komplementär (PW) war mit 1/9 (100.000 DM) beteiligt, die beiden Kommanditisten (MW und UK) mit jeweils 4/9 (je 400.000 DM). Der Gegenstand des Unternehmens ist in § 2 des Gesellschaftsvertrages beschrieben mit:
"... der Erwerb, der Betrieb, die Verwaltung und die Verwertung von Hotel- und Gaststättenbetrieben sowie von Immobilien. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen jeder Art zu übernehmen und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten."
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