Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumnis der Klagefrist gewährt werden kann und ob verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen.
I.
Mit Einkommensteuerbescheid für 2006 vom 30. August 2011 änderte das Finanzamt die bisherige Einkommensteuerfestsetzung für 2006 (Bescheid vom 13. April 2007). Das Finanzamt folgte in dem Bescheid vom 30. August 2011 den Feststellungen der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts im strafrechtlichen und steuerrechtlichen Ermittlungsbericht vom 4. Mai 2011 (Fahndungsbericht; [...]).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|