FG München - Urteil vom 13.03.2017
7 K 59/14
Fundstellen:
EFG 2017, 942
GmbHR 2017, 838
IStR 2017, 543

FG München - Urteil vom 13.03.2017 (7 K 59/14) - DRsp Nr. 2017/14044

FG München, Urteil vom 13.03.2017 - Aktenzeichen 7 K 59/14

DRsp Nr. 2017/14044

Stichwort: 1. Die von der Klägerin zur Schätzung der abzugsfähigen Vorsteuern bei den nicht direkt zuzuordnenden, gemischt genutzten Eingangsleistungen angewendete Philipowski-Methode stellt keine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG dar.2. Es fehlt an der von der Rechtsprechung geforderten objektiv nachprüfbaren einheitlichen Methode einer Schätzung nach § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG, wenn verschiedene Methoden so miteinander vermischt werden, dass ein Umsatzschlüssel in Kombination mit einem Personalschlüssel zur Anwendung kommt.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand