Es wird festgestellt, dass die Klage wirksam zurückgenommen ist.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob ein Klageverfahren wegen Kindergeld für den Zeitraum von Dezember 2011 bis Juni 2012 durch Klagerücknahme beendet worden ist.
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