FG München - Urteil vom 14.05.2018
7 K 846/17
Fundstellen:
EFG 2018, 1240

FG München - Urteil vom 14.05.2018 (7 K 846/17) - DRsp Nr. 2018/9193

FG München, Urteil vom 14.05.2018 - Aktenzeichen 7 K 846/17

DRsp Nr. 2018/9193

Stichwort: Kindergeldanspruch während eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts der Familie unter Aufrechterhaltung der inländischen Wohnung

Tenor

1.

Der Kindergeldaufhebungsbescheid vom 29.04.2016 und die hierzu erlassene Einspruchsentscheidung vom 26.01.2017 werden aufgehoben.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Tatbestand

Streitig ist, ob während des beruflich bedingten Auslandsaufenthalts des Klägers unter Beibehaltung einer inländischen Wohnung ein Kindergeldanspruch besteht.