Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob Umsätze aus dem Verkauf von Gebäck in Festzelten auf dem Oktoberfest dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens der mit Gesellschaftsvertrag vom ... gegründeten Klägerin sind der Betrieb von Filialen zum Vertrieb von verpackten und offenen Lebensmitteln sowie Ausschank von Getränken, insbesondere von Kaffee und Kuchen. Zu einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerinnen der Klägerin sind bestellt.
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