FG München - Urteil vom 25.10.2017
7 K 2111/17

FG München - Urteil vom 25.10.2017 (7 K 2111/17) - DRsp Nr. 2018/2269

FG München, Urteil vom 25.10.2017 - Aktenzeichen 7 K 2111/17

DRsp Nr. 2018/2269

Keine Kostenerstattung nach § 77 EStG bei bloßer formeller Erledigung des Untätigkeitseinspruchs dahingehend, dass die Behörde über den gestellten Antrag entscheidet, wenn nicht auch beantragtes Kindergeld gewährt wird

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe

I.