Der Einkommensteuerbescheid 2022 vom 02.01.2024 wird bis nach Maßgabe der Gründe bis einen Monat nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung oder einer sonstigen Erledigung des Einspruchsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner zu 3/4 und die Antragsteller zu 1/4.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Streitig ist die Frage, ob die Einkommensteuer 2022 wegen Verfassungswidrigkeit des § 20 Abs. 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des
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