FG Münster - Beschluss vom 26.09.2019
9 V 1280/19 AO
Fundstellen:
AO-StB 2020, 187
NZV 2020, 384

FG Münster - Beschluss vom 26.09.2019 (9 V 1280/19 AO) - DRsp Nr. 2019/16092

FG Münster, Beschluss vom 26.09.2019 - Aktenzeichen 9 V 1280/19 AO

DRsp Nr. 2019/16092

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Gründe

I.

Streitig ist in der Hauptsache, ob eine an die Antragstellerin gerichtete Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) rechtmäßig ist.

Die Antragstellerin, eine nach tschechischem Recht errichtete Kapitalgesellschaft, betreibt ein Speditionsunternehmen.