FG Münster - Urteil vom 09.10.2018
2 K 3516/17 E
Fundstellen:
DStZ 2019, 141
EFG 2019, 42

FG Münster - Urteil vom 09.10.2018 (2 K 3516/17 E) - DRsp Nr. 2018/18303

FG Münster, Urteil vom 09.10.2018 - Aktenzeichen 2 K 3516/17 E

DRsp Nr. 2018/18303

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Abziehbarkeit von anteiligen Anschaffungskosten bei der Versteuerung von Barabfindungen, die im Zuge eines Anteilstausches gezahlt werden.