FG Münster - Urteil vom 12.04.2018
3 K 3662/16 Erb
Fundstellen:
DStRE 2019, 435
EFG 2018, 1207
UVR 2018, 295

FG Münster - Urteil vom 12.04.2018 (3 K 3662/16 Erb) - DRsp Nr. 2018/7781

FG Münster, Urteil vom 12.04.2018 - Aktenzeichen 3 K 3662/16 Erb

DRsp Nr. 2018/7781

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 01.08.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.09.2016 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Tatbestand

Streitig ist, ob Vorfälligkeitsentschädigungen, welche im Rahmen einer Nachlasspflegschaft für die vorzeitige Ablösung von Darlehen angefallen sind, als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen sind.

Am 00.00.2013 verstarb Frau R.

Da ihre Erben nicht bekannt waren und sicherungsbedürftiger Nachlass vorlag, ordnete das Amtsgericht A mit Beschluss vom 00.00.2013 Nachlasspflegschaft an. Zur Nachlasspflegerin wurde Frau Rechtsanwältin C bestellt, wobei der Wirkungskreis die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie die Ermittlung der Erben umfasste.