FG Münster - Urteil vom 12.09.2017
15 K 3562/14 U
Fundstellen:
DStRE 2018, 1297
EFG 2017, 1763

FG Münster - Urteil vom 12.09.2017 (15 K 3562/14 U) - DRsp Nr. 2017/15291

FG Münster, Urteil vom 12.09.2017 - Aktenzeichen 15 K 3562/14 U

DRsp Nr. 2017/15291

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob die vom Kläger erbrachten verkehrstherapeutischen Leistungen umsatzsteuerfrei sind.

Der Kläger war in den Jahren 2010 bis 2012 als Psychotherapeut tätig. Er führte im Rahmen seiner psychotherapeutischen Leistungen u.a. verkehrspsychologische Behandlungen durch. Der Kläger verfügt seit dem 00.00.1992 über eine Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie und ist seit dem 00.00.1999 als approbierter psychologischer Psychotherapeut anerkannt.