Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob die vom Kläger erbrachten verkehrstherapeutischen Leistungen umsatzsteuerfrei sind.
Der Kläger war in den Jahren 2010 bis 2012 als Psychotherapeut tätig. Er führte im Rahmen seiner psychotherapeutischen Leistungen u.a. verkehrspsychologische Behandlungen durch. Der Kläger verfügt seit dem 00.00.1992 über eine Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie und ist seit dem 00.00.1999 als approbierter psychologischer Psychotherapeut anerkannt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|