FG Münster - Urteil vom 13.09.2018
3 K 2766/16 Erb
Fundstellen:
EFG 2018, 1987
FuR 2019, 178

FG Münster - Urteil vom 13.09.2018 (3 K 2766/16 Erb) - DRsp Nr. 2018/16559

FG Münster, Urteil vom 13.09.2018 - Aktenzeichen 3 K 2766/16 Erb

DRsp Nr. 2018/16559

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist die Erfassung der Auszahlung einer Todesfallleistung aus einem Vertrag über eine Rentenversicherung mit lebenslanger Todesfallabsicherung der Versicherungs AG als Erwerb von Todes wegen.

Die Kläger sind Erben nach der am 00.00.2016 verstorbenen Lebensgefährtin des am 00.00.2012 verstorbenen Erblassers.