Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt (Bekl.) zu Recht den Antrag der Klägerin (Klin.) auf Verzicht der für den Umsatzsteuer(USt)-Voranmeldungszeitraum (VZ) 10/2011 festgesetzten Stundungszinsen abgelehnt hat.
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