FG Münster - Urteil vom 17.10.2017
15 K 3268/14 U
Fundstellen:
BB 2017, 2773
EFG 2017, 1989

FG Münster - Urteil vom 17.10.2017 (15 K 3268/14 U) - DRsp Nr. 2017/16272

FG Münster, Urteil vom 17.10.2017 - Aktenzeichen 15 K 3268/14 U

DRsp Nr. 2017/16272

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob die von der Klägerin erbrachten Leistungen in vollem Umfang als Umsätze eines Versicherungsvertreters oder -maklers umsatzsteuerfrei sind.

Die Klägerin ist Assekuradeurin. Als Assekuradeurin entwickelt die Klägerin für Versicherer Versicherungsprodukte, stellt u.a. den direkten Kontakt zu Kunden her, pflegt diesen und führt eine Risikoanalyse von Versicherungsnehmern vor Versicherungsabschluss durch.

Im Streitzeitraum entwickelte und vermarktete die Klägerin im Wesentlichen die Versicherungsprodukte X, Y ("Y") und Z. Mit dem Versicherungsprodukt Y werden Schiffe und deren Crews gegen Piraterie versichert. Soweit Schiffe den Golf von Aden durchfahren und in dieser Risikozone von Piraten gekapert werden, werden mit dem Versicherungsprodukt Y hieraus entstehende Schäden für den Reeder versichert. Die Entwicklung und Vermarktung des Produkts Y steht exemplarisch auch für die Entwicklung und Vermarktung der weiteren Versicherungsprodukte der Klägerin.