Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Streitig ist noch die Begrenzung der Hinzurechnung von steuerfreien Zuschüssen zur privaten Krankenversicherung nach § 10 Abs. 4b Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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