FG Münster - Urteil vom 24.09.2019
3 K 2458/18 E

FG Münster - Urteil vom 24.09.2019 (3 K 2458/18 E) - DRsp Nr. 2019/16090

FG Münster, Urteil vom 24.09.2019 - Aktenzeichen 3 K 2458/18 E

DRsp Nr. 2019/16090

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob seitens des Klägers für seine Tätigkeit im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) bezogene Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder gemäß § 3 Nr. 12 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) oder gemäß § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei sind.

Die Kläger sind Eheleute und wurden für das Streitjahr 2016 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Bürgermeister der Gemeinde G-Dorf. Darüber hinaus ist er Präsidiumsmitglied des StGB NRW.