FG Münster - Urteil vom 31.05.2017
11 K 4108/14
Fundstellen:
DStRE 2018, 843
EFG 2017, 1673

FG Münster - Urteil vom 31.05.2017 (11 K 4108/14) - DRsp Nr. 2017/14859

FG Münster, Urteil vom 31.05.2017 - Aktenzeichen 11 K 4108/14

DRsp Nr. 2017/14859

Tenor

Der Lohnsteuernachforderung- und Lohnsteuerhaftungsbescheid vom 29.10.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.11.2014 wird insoweit geändert, dass die festgesetzte Lohnsteuer [...] reduziert wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, ob und wenn ja, in welchem Umfang die unentgeltliche Gestellung von Heißgetränken und unbelegten Brötchen an die Arbeitnehmer der Klägerin einen Sachbezug darstellt, der dem Lohnsteuerabzug unterliegt.

Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in A. [...]