FG Niedersachsen - Beschluß vom 06.04.1999
X 644/98 V
Fundstellen:
EFG 1999, 662

FG Niedersachsen - Beschluß vom 06.04.1999 (X 644/98 V) - DRsp Nr. 1999/8955

FG Niedersachsen, Beschluß vom 06.04.1999 - Aktenzeichen X 644/98 V

DRsp Nr. 1999/8955

Für die Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Finanzverwaltung, die nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durchgeführt worden, ist der Finanzrechtsweg nicht eröffnet. Das gilt auch dann, wenn die streitigen Maßnahmen der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen verschiedener Steuerpflichtiger dienen und sich das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zunächst nicht direkt gegen die Antragstellerin richtete.

Gründe:

1. Die Beteiligten streiten um die Frage, ob für das Begehren der Antragstellerin der Finanzrechtsweg gegeben ist.