FG Niedersachsen - Beschluss vom 09.01.2001
4 K 1/99 Ko
Normen:
BRAGO § 13; BRAGO § 7;
Fundstellen:
EFG 2001, 528

FG Niedersachsen - Beschluss vom 09.01.2001 (4 K 1/99 Ko) - DRsp Nr. 2001/7236

FG Niedersachsen, Beschluss vom 09.01.2001 - Aktenzeichen 4 K 1/99 Ko

DRsp Nr. 2001/7236

1. Mehrere behördliche Verfahren bilden grundsätzlich entsprechend viele "Angelegenheiten" i.S.d. §§ 7, 13 BRAGO. 2. Das gilt auch dann, wenn die Sach- und Rechtslage gleichgelagert ist. 3. Bei der Schwierigkeit der Abgrenzung des Begriffs "derselben Angelegenheit" i.S.d. §§ 7 und 13 BRAGO ist es im Interesse der Rechtssicherheit geboten, bei dem Merkmal der Einheit auf das formale Verfahren abzustellen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

Normenkette:

BRAGO § 13; BRAGO § 7;

Tatbestand: