Streitig ist die Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines Wochenendhauses, das auf einem gepachteten (fremden) Grundstück steht.
Der Kl kaufte vom Verkäufer mit schriftlichem Vertrag vom 17. November 1993 ein "Wochenendhaus... mit allem Inventar wie besichtigt" (Anschrift: 18-20 in E) für 30.000 DM. Das Gebäude wird beim Finanzamt (FA) als Gebäude auf fremdem Grund und Boden geführt (Einheitswertakte, Aktenzeichen In dem Einheitswertbescheid vom 22. Februar 1994 wurde das Gebäude dem Kl zugerechnet.
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