Die Beteiligten streiten darüber, ob wechselseitige Ehegatten-Arbeitsverhältnisse steuerrechtlich anzuerkennen sind.
Die Kläger sind Eheleute. Sie wurden im Streitjahr 1989 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Beide Kläger bezogen u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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