Die Beteiligten streiten um den Erlass der Einkommensteuer 2012.
1. Die 195x geborene Klägerin ist Koreanerin. 197x heiratete sie einen Deutschen und zog nach Deutschland, wo sie seither lebt. Die Ehe wurde geschieden. Die Klägerin erlernte einen Ausbildungsberuf und trat 197x erstmals eine Arbeitsstelle in der Bundesrepublik Deutschland an. Nach damaliger Rechtslage war es für Koreaner nicht möglich, in das deutsche Rentenversicherungssystem einzuzahlen.
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