Der Kläger ist Illustrator. Er erklärte insoweit Einkünfte aus selbständiger Arbeit und ist vom Beklagten entsprechend veranlagt worden. Er bewohnt das in den Streitjahren als Einfamilienhaus bewertete Grundstück in J.... Das Gebäude wurde wie folgt genutzt:
Hauptwohnung 116,47 qm
Atelier 25,93 qm
Einliegerwohnung 28,19 qm
Gesamtnutzfläche 170,59 qm.
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