Streitig ist die Besteuerung von Umsätzen aus der Veräußerung von Fruchtjoghurt mit einem Fruchtanteil von 14 %.
Die Klägerin betreibt allgemeine Landwirtschaft mit Milcherzeugung und -verarbeitung. Sie verfügte in den Streitjahren über ca. 80 Milchkühe. Produziert wurden jährlich rund 650.000 Liter Milch, von denen rund 10.000 Liter in die Joghurtproduktion gingen.
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