Streitig ist die steuerliche Behandlung von Leistungen einer Gemeinde für das durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit dinglich gesicherte Recht auf Verlegung und Betrieb eines Regenwasserkanals.
Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Arbeitnehmer. Daneben ist der Kläger Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs mit einer Größe von 16,69 Hektar (ha), dessen Gewinn er im Streitjahre nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr gültigen Fassung (EStG 2014) ermittelt hat.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|