FG Niedersachsen - Urteil vom 23.03.1999
IX 470/93
Fundstellen:
EFG 1999, 646
NZM 2000, 770

FG Niedersachsen - Urteil vom 23.03.1999 (IX 470/93) - DRsp Nr. 1999/8962

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.03.1999 - Aktenzeichen IX 470/93

DRsp Nr. 1999/8962

Ein Mietverhältnis unter nahen Angehörigen kann auch dann steuerrechtlich anzuerkennen sein, wenn daneben die Mieter noch ca. 100 km entfernt eine weitere größere Wohnung besitzen und als Hauptwohnung nutzen und die Vertragspartner in der Folge zwar absprachewidrig aber nach den tatsächlichen Gegebenheiten vernünftig und auch unter fremden Dritten denkbar den jährlichen Heizkostenzuschuß als Pauschalbetrag behandelt und deshalb nicht (mehr) abgerechnet haben.

Tatbestand:

Streitig ist, in welcher Höhe den Klägern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wegen Eigennutzung und Vermietung einer Erdgeschoßwohnung eines Zweifamilienhauses in den Jahren 1986 bis 1988 zuzurechnen sind.

Die Kläger sind miteinander verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Neben anderen Einkünften erzielte der Kläger in den Streitjahren 1986 bis 1988 als Zahnarzt solche aus selbständiger Arbeit und hatte er zusammen mit seiner Ehefrau Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch die Nutzung des Zweifamilienhauses A in I.