FG Niedersachsen - Urteil vom 25.02.1999
11 K 176/94

FG Niedersachsen - Urteil vom 25.02.1999 (11 K 176/94) - DRsp Nr. 2000/3862

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.02.1999 - Aktenzeichen 11 K 176/94

DRsp Nr. 2000/3862

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Treuhandvertrag besteht und ob im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ein Wettbewerbsverbot mit eigener wirtschaftlicher Bedeutung vereinbart wurde und deshalb Teile des Veräußerungsentgelts den Einnahmen im Sinne des § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) zuzurechnen sind.