Die Parteien streiten darüber, ob bei dem landwirtschaftlichen Betrieb (landwirtschaftliches Normalwirtschaftsjahr 01.07. - 30.06.) der Klägerin das Wirtschaftsjahr auf ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr (01.01. - 31.12.) umgestellt werden kann.
Die Klägerin betreibt einen als Einzelunternehmen geführten land- und forstwirtschaftlichen Ackerbaubetrieb. Daneben betreibt sie mehrere Gewerbebetriebe (Spedition, Lohnunternehmen, Photovoltaikanlage, gewerbliche Vermietungen).
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