Die Beteiligten streiten über die Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter.
Der 1943 geborene Kläger wurde von der Oberfinanzdirektion Hannover (OFD Hannover) am 7. Juni 1973 zum Steuerbevollmächtigten bestellt. Seine berufliche Niederlassung begründete er zunächst in A, wechselte später aber nach B.
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