Die Beteiligten streiten darüber, ob im Zeitraum von Januar 2012 bis Dezember 2014 (Streitjahre) tätige Sargträger unselbständig im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit der Klägerin tätig waren und der Erlass eines Lohnsteuernachforderungsbescheides rechtmäßig war.
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