Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Streitig ist, ob der Kläger in seiner Eigenschaft als ehemaliger Insolvenzverwalter der A für zurückgeforderte Eigenheimzulage der Jahre 2008 bis 2010 und Säumniszuschläge von zusammen 7.620 € haftet.
Auf Eigenantrag wurde über das Vermögen von A am 12.03.2007 vom Amtsgericht 1 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Kläger bestellt. Einziges Grundvermögen der Insolvenzschuldnerin war die bis zum 29.01.2007 selbstgenutzte Eigentumswohnung in der Str. 1 in 1 . Für diese Wohnung hatte sie am 16.12.2004 beim Finanzamt 1 Antrag auf Eigenheimzulage gestellt, die seit 2005 jährlich in Höhe von 2.000 € zum 15.03. auf ihr Konto ausbezahlt wurde.
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