Die Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Es ist zu entscheiden, ob die Gewinnfeststellungs- und Gewerbesteuermessbetrags(GewStMb)-Bescheide 1992-1994 von der Vollziehung auszusetzen sind.
Die Antragstellerin ist eine Kommanditgesellschaft. § 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 28.12.1989 lautet: "Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung von Grundbesitz sowie dessen Verwaltung." Nach § 2 Nr. 2 kann die Antragstellerin sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes geeignet erscheinen. Die Kommanditisten und Prokuristen A und B sind nach § 13 des Gesellschaftsvertrages u.a. auch zur Veräußerung von Grundstücken berechtigt.
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