FG Rheinland-Pfalz - Gerichtsbescheid vom 07.06.1999
2 K 3337/98
Fundstellen:
EFG 1999, 825

FG Rheinland-Pfalz - Gerichtsbescheid vom 07.06.1999 (2 K 3337/98) - DRsp Nr. 2002/15831

FG Rheinland-Pfalz, Gerichtsbescheid vom 07.06.1999 - Aktenzeichen 2 K 3337/98

DRsp Nr. 2002/15831

Tatbestand:

Streitig ist die Versteuerung eines geldwerten Vorteils aufgrund der Ausübung von Optionen auf den Erwerb von Aktien der amerikanischen Muttergesellschaft des Arbeitgebers des Klägers.

Die Kläger wurden für das Streitjahr vom Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Bis zum 30. Juli 1995 war der Kläger als nationaler Verkaufsdirektor der ... Co. KG mit Sitz in ... tätig. Diese ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ... mit Sitz in ..., USA. Am 30. Juni 1995 schied der Kläger aus den Diensten der Gesellschaft im Rahmen einer Vorruhestandsregelung aus.

Im Rahmen des Dienstverhältnisses wurden dem Kläger in den Jahren 1990, 1992 und 1993 durch die ... Optionen auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft eingeräumt, und zwar:

Am 26.06.1990 Optionen auf den Erwerb von 1.200 Aktien zu je 46,973 US $

Am 23.06.1992 Optionen auf den Erwerb von 1.100 Aktien zu je 73,925 US $

Am 29.06.1993 Optionen auf den Erwerb von 1.320 Aktien zu je 49,065 US $

Die Anzahl der Aktien wurde dabei nach einem unternehmensinternen Optionsplan und der Stellung des Arbeitnehmers im Unternehmen der Tochtergesellschaft bestimmt. Es handelt sich um sogenannte non-qualified stock options, die nur an bestimmte Führungskräfte ausgegeben wurden. Die Optionsbedingungen waren für alle Optionen gleich.