FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.12.2016
3 K 1266/15

FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.12.2016 (3 K 1266/15) - DRsp Nr. 2017/13706

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2016 - Aktenzeichen 3 K 1266/15

DRsp Nr. 2017/13706

Tenor

I.

Der Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 27. Juni 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. Februar 2015 wird dahin gehend geändert, dass keine Einkünfte aus Leibrenten in Ansatz gebracht werden.

II.

Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist wegen der Kosten zugunsten des Klägers vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, ob die Rückerstattung, die der Kläger vom Versorgungswerk der Rechtsanwälte erhalten hat (Erstattung von Pflichtbeiträgen), steuerpflichtig ist.