FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.11.2016
2 K 1180/16
Fundstellen:
DStZ 2017, 591
EFG 2017, 1102

FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.11.2016 (2 K 1180/16) - DRsp Nr. 2017/7649

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.2016 - Aktenzeichen 2 K 1180/16

DRsp Nr. 2017/7649

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Tatbestand

Streitig ist im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheides nach § 42 d Abs. 1 EStG, ob bestimmte Zahlungen an verschiedene Arbeitnehmer der Klägerin pauschal versteuert bzw. lohnsteuerfrei ausgezahlt werden dürften oder ob es sich dabei um der Regelbesteuerung unterfallende Lohnbestandteile handelt.