Tatbestand
Strittig ist die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Die Klägerin ist als freie Theologin auf dem Gebiet der Trauerbegleitung sowie als Rednerin auf Hochzeiten und bei Taufen unternehmerisch tätig (vgl. Flyer Blatt 20, 21 der Umsatzsteuerakte).