Die Kläger betreiben gemeinsam eine Generalagentur der ... Versicherungsgesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag liegt nicht vor. In den für die Streitjahre eingereichten Bilanzen und Steuererklärungen haben die Kläger die Gewinne zu je 1/2 auf die Teilhaber aufgeteilt.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Provisionseinnahmen aus Versicherungsabschlüssen für die Gesellschafter und über die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit den Ehegatten der Gesellschafter.
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