FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 01.04.1993
1 K 226/92
Fundstellen:
GmbHR 1994, 266

FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 01.04.1993 (1 K 226/92) - DRsp Nr. 1998/4275

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 01.04.1993 - Aktenzeichen 1 K 226/92

DRsp Nr. 1998/4275

Umsatzabhängige Tantiemen können auch bei einer Steuerberatungs-GmbH nur ausnahmsweise anerkannt werden. Eine solche Ausnahmesituation liegt dann nicht vor, wenn der Geschäftsführer diese Position nur vorübergehend wahrnehmen soll, bis die Söhne des Hauptgesellschafters die Befähigung zur Geschäftsführung durch Ablegung der Steuerberaterprüfung erlangt haben. Denn dieses Ziel kann auch mittels einer gewinnabhängigen Tantieme erreicht werden.

Tatbestand:

Die Klägerin, eine Steuerberatungs-GmbH, wurde mit notariellem Vertrag vom 9. Dezember 1987 von dem Steuerberater R... Z... und dessen Ehefrau D... Z... gegründet.

Vom Stammkapital von 50.000 DM Übernahmen der Gesellschafter R... Z... . 90 % und die Gesellschafterin D... Z... 10 %. Geschäftsführer der Klägerin wurde der Bruder des Gesellschafters R... Z..., der ebenfalls als Steuerberater tätige W... Z..., der seine bisherige Einzelpraxis in D... weiter betrieb. Der Gesellschafter R... Z... erhielt nach dem Anstellungsergänzungsvertrag vom 9. Dezember 1987 neben einem monatlichen Festgehalt von 7.500 DM brutto eine Tantieme in Höhe von 2 % des Nettoumsatzes (Dok., Bl. 39). Die Tantieme war für die ersten drei Geschäftsjahre der Klägerin auf 10.000 DM begrenzt.