FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 29.10.2018
1 K 1251/15

FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 29.10.2018 (1 K 1251/15) - DRsp Nr. 2019/9997

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 29.10.2018 - Aktenzeichen 1 K 1251/15

DRsp Nr. 2019/9997

Tenor

1.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Der Beigeladenen werden Kosten weder auferlegt, noch erstattet.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung von Prozesskosten als Sonderwerbungskosten.