Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Der Beigeladenen werden Kosten weder auferlegt, noch erstattet.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung von Prozesskosten als Sonderwerbungskosten.
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