FG Saarland - Urteil vom 08.02.1994 (1 K 135/93) - DRsp Nr. 1998/4263
FG Saarland, Urteil vom 08.02.1994 - Aktenzeichen 1 K 135/93
DRsp Nr. 1998/4263
1. Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen - letztlich verlustbringenden - Warenterminkontrakt eingegangen, so handelt es sich um ein "Eigengeschäft" des Geschäftsführers, wenn der gesamte Schriftverkehr auf seinen Namen lautet. Dies gilt auch dann, wenn die Mittel zur Bedienung des Rechtsgeschäfts von einem Konto der GmbH abgeflossen sind. Im übrigen würde die Zurechnung dieses Verlustgeschäfts bei der GmbH einen Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer begründen, dessen Nichtgeltendmachung wiederum zu einer vGA führt.2. Bei einem Druckereibetrieb mit einem Jahresumsatz von rd. 1,5 Mio. DM überschreiten Bezüge von 354.000,- DM für zwei Gesellschafter-Geschäftsführer die Grenze der Angemessenheit.3. Unabhängig von der Angemessenheit der Geschäftsführer-Bezüge führt die Vereinbarung von Überstunden-Vergütungen für die beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zur Annahme einer vGA.
Tatbestand:
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