FG Saarland - Urteil vom 24.05.2017
2 K 1082/14

FG Saarland - Urteil vom 24.05.2017 (2 K 1082/14) - DRsp Nr. 2022/7498

FG Saarland, Urteil vom 24.05.2017 - Aktenzeichen 2 K 1082/14

DRsp Nr. 2022/7498

Tenor

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Tatbestand

Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, welches für andere Unternehmen Dienstleistungen im EDV-Bereich erbringt. Hierzu bedient sie sich der Mitwirkung angestellter Mitarbeiter. Im Streitzeitraum beschäftigte die Klägerin sieben Festangestellte und zwei Aushilfskräfte. Diese wurden bei den Auftraggebern (etwa bei der Firma B in L. und der Firma D in R.) eingesetzt.