FG Sachsen - Urteil vom 15.03.2017
2 K 1510/16
Fundstellen:
EFG 2017, 1220

FG Sachsen - Urteil vom 15.03.2017 (2 K 1510/16) - DRsp Nr. 2017/7478

FG Sachsen, Urteil vom 15.03.2017 - Aktenzeichen 2 K 1510/16

DRsp Nr. 2017/7478

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist der Vorsteuerabzug von ausländischen Leistungen.

Der Kläger ist ein im In- und Ausland selbständig tätiger Künstler. Die von ihm im Inland erbrachten Leistungen sind aufgrund der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde im Streitjahr gemäß § 4 Nr. 20a UStG steuerfrei. 2011 stellten ihm zwei im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Künstleragenturen für die Vermittlung von Engagements in ... bei dort ansässigen Veranstaltern Provisionen in Höhe von insgesamt € ... in Rechnung, die er 2011 auch zahlte.