FG Sachsen - Urteil vom 15.06.2017
8 K 1814/16

FG Sachsen - Urteil vom 15.06.2017 (8 K 1814/16) - DRsp Nr. 2017/10142

FG Sachsen, Urteil vom 15.06.2017 - Aktenzeichen 8 K 1814/16

DRsp Nr. 2017/10142

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Streitig ist die Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Gewerbeamt.

Am 04.02.2016 sprach der Kläger beim Beklagten vor. Er benötige eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Gewerbeamt.